Gewinnen Sie ein Luxus-Weekend im Baur au Lac
Gewinnen Sie ein Luxus-Weekend im Baur au Lac!
Die Verlosung ist beendet.
Fünf Sterne, 18 Punkte. Das ist Zürichs nobelste Adresse: Baur au Lac, das von der Familie Kracht geführte Swiss-Deluxe-Hotel am See. Ein Palacehotel mit sehr viel Charme und Klasse. Fünf Sterne – und 18 Punkte für das herausragende Restaurant im «Pavillon». Laurent Eperon steht am Herd. Er baut seine Gerichte auf klassischer Küche auf. Aber er interpretiert sie modern und mit Schalk. Routniers wissen, was sie beim Waadtländer Chef bestellen: möglichst viel Meergetier. In dieser Disziplin kocht er besonders stark.
Das GaultMillau-Wochenende. Das Baur au Lac und die Swiss-Deluxe-Hotels offerieren für die User des GaultMillau-Channel ein Wochenende zum Träumen. Der Gewinner checkt zu zweit im Hotel ein, im «Pavillon» ist am Samstagabend ein wunderschöner Tisch reserviert. Restaurantchef Aurélien Blanc entkorkt zum «Menü Harmonie» die passenden Weine. Die festlich geschmückte Bahnhofstrasse für die Weihnachtseinkäufe ist nahe.
Das Weihnachtshotel! Übrigens: nie ist das Hotel so sexy wie während der Festtage. Das «Baur au Lac» lässt es so richtig krachen. Im Park steht Zürichs grösster Weihnachtsbaum (60 000 Lichter!). Im pop-up-mässig aufgestellten «Chalet au Lac» gibts Raclette und Fondue (mit Vacherin Fribourgoise & Gruyère) à discretion. Laurent Eperon serviert am 31. Dezember elf fabelhafte Gänge. Die Silvester-Party in allen Räumen ist eh schon legendär. Das Katerfrühstück an Neujahr im Zweitrestaurant «Rive Gauche» ebenfalls: Breakfast mit Rindsfilet und Bloody Mary à discrétion bis in den Nachmittag hinein.
>> Einsendeschluss: Mittwoch, 22. November 2017
Teilnahmebedingungen Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen unter 18 Jahren, sowie Mitarbeiter der Ringier Axel Springer Schweiz AG und deren Tochtergesellschaften. Der Preis kann weder umgetauscht noch in bar ausbezahlt werden. Ringier Axel Springer Schweiz AG behält sich das Recht vor, die Teilnehmeradressen für eigene Marketingzwecke einzusetzen. Die Adressen werden jedoch nicht an Dritte weitergegeben. Mit der Teilnahme an der Verlosung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich mit den vorliegenden Teilnahmeberechtigungen einverstanden.